In der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wird vorgeschrieben, dass Anlagen zur Trinkwassererwärmung mit einem Speicherinhalt von mehr als 400 Liter und/oder einem Leitungssystem mit mehr als drei Liter Inhalt (Großanlagen) regelmäßig auf Legionellen untersucht werden müssen. Die Untersuchungspflicht besteht für Warmwasser-Installationen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (z.B. durch angeschlossene Duschen), außer bei Ein- und Zweifamilienhäusern und ausschließlich vom Eigentümer selbst genutzten Gebäuden.
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